
Wieso gibt es überhaupt eine Freiwillige Feuerwehr wenn doch die Berufsfeuerwehr direkter Nachbar ist? Und kann ich überhaupt Mitglied werden, wenn mein Chef das gar nicht will? Diese und viele weitere Fragen beantworten wir Dir hier.
Dein Arbeitgeber muss Dich für den Einsatz freistellen und Dir dürfen aufgrund Deiner Tätigkeit im Ehrenamt keine Nachteile entstehen. Liegt Dein Arbeitsort in der Nähe des Feuerwehrgerätehauses, kannst Du Dich während der Arbeitszeit als einsatzbereit melden. Dein Arbeitgeber zahlt Dir dann Dein Gehalt oder Lohn mit allen Zulagen weiter und kann sich die Kosten von der Stadt Hamburg erstatten lassen. Selbstständige können bei der Stadt dann einen Anerkennungsbetrag beantragen.
Die Grund- bzw. Truppmannausbildung ist sehr zeitintensiv und findet i.d.R. unter der Woche am Abend und am Wochenende am Samstag statt. Zudem haben wir jeden Donnerstagabend von 19–21 Uhr unseren regelmäßigen Dienstabend. Für beides wirst Du nicht von Deinem Arbeitgeber freigestellt. Fast alle weiteren Ausbildungen finden stets mit Heranziehung, Lohnfortzahlung und Freistellung durch den Arbeitgeber statt.
An den Wachen der Freiwilligen Feuerwehr sind keine Praktika möglich, da sie nicht rund um die Uhr besetzt sind. Praktika sind nur bei der Berufsfeuerwehr möglich, weitere Informationen findest Du auf der Website der Berufsfeuerwehr.
Karriereseite der Feuerwehr HamburgJa, unbedingt! Wir haben viele Mitglieder, die im Schichtdienst arbeiten. Der Vorteil ist, dass diese dann die Stellung halten können, wenn viele andere Mitglieder arbeiten müssen. So können wir auch tagsüber Einsätze abarbeiten.
Ein Job, eine Ausbildung oder ein Praktikum sind keine Voraussetzung für die Mitgliedschaft. Du kannst auch ohne eine dieser Voraussetzungen Mitglied werden. Wir freuen uns auf Dein Interesse und Deine Motivation, Dich in der Feuerwehr zu engagieren.
Nach Deinem Beitritt beginnt Deine befristete Mitgliedschaft von zwei Jahren bzw. einem Jahr bei vorhandener Ausbildung. Nach Ablauf dieser Zeit und erfolgreicher Abstimmung der Wehrversammlung beginnt die unbefristete Mitgliedschaft, die bis zu Deinem 65. Lebensjahr dauert. Danach kannst Du in die Ehrenabteilung wechseln. Außerdem kannst Du jederzeit aus der Wehr austreten, wenn Du dies schriftlich beantragst.
Schau doch einfach mal bei einem unserer Dienste vorbei und wir lernen uns kennen. Du kannst auch gerne vorher Kontakt mit uns aufnehmen und wir sprechen alles Weitere ab. Wenn Du Dich entscheidest, Mitglied zu werden, füllst Du einen Mitgliedsantrag aus und reichst diesen bei uns ein. Daraufhin erhältst Du Deine persönliche Schutzausrüstung und wirst in die Mannschaft aufgenommen.
Ja, Du kannst auch ohne Ausbildung Mitglied werden. Wir bilden Dich den Anforderungen entsprechend aus und Du kannst an den regelmäßigen Diensten teilnehmen.
Du musst mindestens 18 Jahre alt sein und Deine körperliche und geistige Eignung für den Feuerwehrdienst gemäß FwDv 300 Teil II nachweisen. Zudem muss Dein gewöhnlicher Aufenthaltsort in unserem Einsatzgebiet liegen, also z. B. Dein Wohnort oder Dein Arbeitsplatz. Um in unserer Wehr aktiv zu werden, musst Du zudem auf der Westseite der Reichsstraße wohnen.
Feuerwehrdienstvorschrift 300 (.pdf-Datei)Förderverein d. Freiwilligen Feuerwehr Wilhelmsburg e.V.
Rotenhäuser Straße 73a
21107 Hamburg
DE75 8306 5408 0005 4597 96
E-Mail: info@foerderverein.ff-wilhelmsburg.de
Vorsitz: Gabriel Altenhofen Marzinko, Dr. Zita Katharina Lucius
Freiwillige Feuerwehr Wilhelmsburg
Rotenhäuser Straße 73a
21107 Hamburg
Telefon: 040 42851-3918
E-Mail: wehrfuehrung@ff-wilhelmsburg.de
Wehrführer: Lennart Georg Lucius
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